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Markenrechte eines Autoherstellers: Irreführende "Volks"-Aktion auf dem Prüfstand

Mit einem interessanten Fall des Markenrechts musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) auseinandersetzen.

Die Volkswagen AG ist Inhaberin der Marke "Volkswagen". Die Bild-Zeitung und ein Werkstattunternehmen führten Aktionen unter der Bezeichnung "Volks-Inspektion" und "Volks-Reifen" sowie "Volks-Werkstatt" durch. Dies wollte sich die Volkswagen AG jedoch nicht gefallen lassen - sie klagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadenersatz.

Nach Ansicht des BGH kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechte der Volkswagen AG verletzt werden. Die Marke "Volkswagen" genießt besonderen Schutz hinsichtlich anderer Kennzeichnungen mit dem Bestandteil "Volks-". Insoweit muss das vorinstanzliche Oberlandesgericht die Sache nochmals prüfen.

Hinweis: Ein interessantes Urteil. Darf die Volkswagen AG alleine den Begriff "Volk" verwenden? Das kann einerseits nicht richtig sein - andererseits jedoch sind die angegriffenen Angebote tatsächlich irreführend.


Quelle: BGH, Urt. v. 11.04.2013 - I ZR 214/11
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 06/2013)

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