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Änderung der Rechtsprechung: Beschlussfähigkeit von Betriebsräten soll praxisorienierter werden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) möchte seine Rechtsprechung praxisorientierter gestalten.

Ein Betriebsrat hatte eine Betriebsvereinbarung über Türkontrollen abgeschlossen. Der danach neu gewählte Betriebsrat hielt diese Betriebsvereinbarung allerdings für unwirksam, weil der Tagesordnungspunkt in der Einladung nicht mitgeteilt worden war. Zwar sei der Beschluss einstimmig gefasst worden, jedoch seien nicht alle Betriebsratsmitglieder anwesend gewesen. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG wäre der Beschluss somit tatsächlich unwirksam. Der Erste Senat des BAG möchte diese Rechtsprechung allerdings ändern und fragt beim Siebten Senat nach, ob sich dieser folgender Änderung anschließt. Demnach soll ein Beschluss künftig möglich sein, wenn

  • alle anwesenden Betriebsratsmitglieder einstimmig beschließen, einen zusätzlichen Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen,
  • sämtliche Mitglieder eingeladen wurden und
  • der Betriebsrat beschlussfähig ist.

Es soll somit nicht mehr entscheidend sein, dass alle Betriebsratsmitglieder der Sitzung bewohnen.

Hinweis: Das Bundesarbeitsgericht würde mit einer Änderung der Rechtsprechung den Alltag des Betriebsrats praxisorientierter gestalten. Schließlich spricht nichts gegen die Gültigkeit eines Beschlusses, dem alle Anwesenden zustimmen. Wer unentschuldigt fehlt, ohne einen Vertreter zu entsenden, sollte der Beschlussfähigkeit somit nicht mehr im Wege stehen können.


Quelle: BAG, Beschl. v. 09.07.2013 - 1 ABR 2/13
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 08/2013)

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