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Tierarzt haftet: Untersuchung beim Pferdekauf

Bevor ein Tier angeschafft wird, lassen viele Käufer zunächst einen Tierarzt das Tier untersuchen, um festzustellen, ob Krankheiten vorliegen. Doch was passiert, wenn dem Arzt dabei ein Fehler unterläuft?

Eine Reiterin kaufte für 2.700 EUR eine Schimmelstute als Reitpferd. Laut Pferdepass sollte das Tier vier Jahre alt sein. Der beauftragte Tierarzt bemerkte allerdings nicht, dass das Pferd noch ein vollständiges Milchgebiss hatte, weshalb es noch keine vier Jahre alt sein konnte. Tatsächlich war es erst zweieinhalb Jahre alt - mit der Folge, dass das Tier nicht als Reitpferd eingesetzt werden konnte. Die Käuferin musste also Aufwendungen für das Pferd bis zum Erreichen des vierten Lebensjahres machen. Sie verlangte deshalb von dem Tierarzt 4.500 EUR Schadensersatz.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm urteilte. Der Schaden setzt sich aus Unterbringungs-, Verpflegungs- und Behandlungskosten zusammen. Auch die entsprechende Klausel im Behandlungsvertrag mit dem Tierarzt, die diesen von einer Haftung freistellte, war unwirksam.

Hinweis: Wird bei der Arbeit ein Fehler gemacht, ist gelegentlich Schadensersatz zu zahlen. Davon sind auch Ärzte nicht ausgenommen.


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 05.09.2013 - 21 U 143/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 11/2013)

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