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Operation: Kein Schmerzensgeld bei fachgerechter Behandlung

Als eine Umstellungsosteotomie bezeichnet man in der Chirurgie ein Operationsverfahren, bei dem ein oder mehrere Knochen gezielt durchtrennt werden, um Fehlstellungen zu korrigieren. In einem vor kurzem entschiedenen Fall war die Frage, ob für die Aufklärung des Patienten vor der Operation Besonderheiten gelten.

Ein 52-jähriger Mann litt unter einer schmerzhaften Abnutzung eines seiner Kniegelenke. Ihm wurde deshalb zu einer Operation geraten. Er unterzeichnete einen Aufklärungsbogen, der sich auf eine Umstellungsosteotomie bezog, also einen gezielten Knochenbruch. Die Operation wurde auch entsprechend durchgeführt. In der Folge litt der Mann aber unter zunehmenden Schmerzen und Taubheitsgefühlen, so dass er nach erfolgloser Absolvierung einer Reha-Maßnahme nochmals operiert wurde. Nun war er der Meinung, die erste Operation sei ohne eine sogenannte Überkorrektur fehlerhaft und ohne eine ausreichende Aufklärung ausgeführt worden. Grundsätzlich hätte bei ihm eine Operation mit einer Schlittenprothese und keine Umstellungsosteotomie durchgeführt werden müssen. Er verlangte ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR - zu Unrecht. Denn die Umstellungsoperation ist mit dem Ziel der Neutralstellung und nicht mit dem Ziel einer Überkorrektur vorgenommen worden. Es handelte sich also um eine fachgerechte Behandlung.

Hinweis: Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, kann häufig erst durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Da ist der rechtsschutzversicherte Kläger in einem großen Vorteil.


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 08.10.2013 - 26 U 61/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 01/2014)

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