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Telekommunikationsgesetz: Kostenloser Telefonbucheintrag für Gewerbe inkl. Geschäftsbezeichnung

Für Privatkunden ist seit jeher klar: Sie erhalten einen kostenfreien Eintrag im Telefonbuch. Aber wie sieht es mit Gewerbetreibenden aus?

Grundsätzlich haben auch sie einen Anspruch darauf. In drei Fällen hatten die Betreiber von Versicherungsbüros verlangt, dass sie nicht unter ihrem Namen, sondern unter dem Namen der Versicherung eingetragen werden. Die Telefondienstanbieter waren demgegenüber der Ansicht, es läge nur ein Anspruch auf einen kostenlosen Eintrag unter dem Nach- und Vornamen vor. Und deshalb ging es bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Dieser entschied, dass nach § 45m Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes ein Anspruch auf den kostenlosen Eintrag der Geschäftsbezeichnung besteht. Denn zum Namen im Sinne dieser Vorschrift zählt auch die Geschäftsbezeichnung, unter der ein Teilnehmer ein Gewerbe betreibt, für welches der Telefonanschluss besteht. Diese Angabe ist erforderlich, um den Gewerbetreibenden, der den Anschluss unterhält, als Teilnehmer identifizieren zu können.

Hinweis: Der BGH hat also entschieden, dass Gewerbetreibende grundsätzlich verlangen können, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis "Das Telefonbuch" und seiner Internetausgabe "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden.


Quelle: BGH, Urt. v. 17.04.2014 - III ZR 87/13
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 06/2014)

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