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Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit: Erstattungsanspruch gegenüber eigener Kaskoversicherung

Wird ein Verkehrsunfall dadurch verursacht, dass der Fahrer eines Pkw mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,09 ‰ im Baustellenbereich von der Fahrbahn abkommt, ist der Kaskoversicherer zu einer Leistungskürzung von 75 % berechtigt.

Die Fahrerin eines Pkw übersah nachts auf der Rückfahrt von einer Feier eine ausreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustelle. Sie bemerkte den Fahrbahnschwenk nach rechts nicht rechtzeitig und fuhr geradeaus in den Gegenverkehr, wo sie gegen eine Betonbegrenzung prallte. An ihrem Pkw entstand ein Totalschaden. Nach dem Unfall wurde bei ihr eine Blutalkoholkonzentration von 1,09 ‰ festgestellt. Ihre Kaskoversicherung lehnte im Hinblick auf die festgestellte Blutalkoholkonzentration eine Erstattung des Fahrzeugschadens ab.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat der Geschädigten Schadensersatz in Höhe von 25 % zuerkannt. Auch wenn die Alkoholkonzentration unter dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,10 ‰ liegt, reicht der alkoholbedingte Fahrfehler im Zusammenhang mit dem hohen Wert für die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit aus. Der Fahrbahnverlauf war für die Geschädigte bei genügender Aufmerksamkeit ohne Schwierigkeiten erkennbar und zudem kannte sie die Örtlichkeiten. Das Gericht weist weiter darauf hin, dass ab einem Promillewert von 1,10 kein Erstattungsanspruch gegenüber der eigenen Kaskoversicherung besteht. Vorliegend hält das Gericht eine Kürzung um 75 % für gerechtfertigt, da zum einen der Grenzwert von 1,10 ‰ noch nicht ganz erreicht war und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nicht erkennbar waren bzw. nicht nachgewiesen werden konnten.

Hinweis: Das Urteil des OLG entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung. Ab einem Promillegehalt von 1,10 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der eigenen Kaskoversicherung. Bei Werten unter 1,10 wird regelmäßig eine Kürzung des Erstattungsanspruchs zwischen 50 und 80 % vorgenommen.


Quelle: OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014 - 9 U 135/13
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 08/2014)

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