[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Zum Wohle (fast) aller: Berechtigte Kürzung der betrieblichen Witwenrente bei immensem Altersunterschied

Ehe- und Lebenspartner mit großem Altersunterschied sollten dieses Urteil kennen.

Ein Betriebsrentner, der mit einer 30 Jahre jüngeren Frau verheiratet war, verstarb. Die junge Witwe konnte nun Witwenrente beanspruchen. Das Problem: Nach der betrieblichen Pensionsordnung verminderte sich die Pension bei einem Altersunterschied von mehr als 15 Jahren um 5 % für jedes Jahr, das diese Grenze überstieg. Diese Regelung machte sich bei dem erheblichen Altersunterschied hier besonders rigoros bemerkbar: Die Rente wurde um satte 70 % gemindert.

Die Frau fühlte sich deshalb wegen ihres Alters diskriminiert und sah einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Arbeitsgericht Köln bejahte diese Benachteiligung zwar, war allerdings gleichwohl der Auffassung, dass diese Benachteiligung durchaus  gerechtfertigt ist. Es liegt nämlich im Interesse aller Arbeitnehmer und insbesondere der künftigen Betriebsrentner, dass eine verlässliche Kalkulationsmöglichkeit besteht. Und diese Verlässlichkeit wiegt schwerer als die Benachteiligung aufgrund des ungewöhnlich großen Altersunterschieds.

Hinweis: Ist der Altersunterschied zwischen Ehepartnern sehr groß, darf der Arbeitgeber die betriebliche Witwenrente kürzen - zum Vorteil aller übrigen Betriebsrentner.


Quelle: ArbG Köln, Urt. v. 20.07.2016 - 7 Ca 6880/15
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 10/2016)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]