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Aspekt der Waffengleichheit: Kosten für ein Gegengutachten zum Prüfbericht der Versicherung sind durch diese zu erstatten

Die Kosten für die Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem von der gegnerischen Versicherung vorgelegten Prüfbericht sind erstattungsfähig.

Nach einem Unfall ließ der Geschädigte ein Gutachten erstellen, das er der gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Verfügung stellte. Im Rahmen eines von der Versicherung beauftragten Prüfberichts waren Beilackierungskosten, UPE- und Kleinteileaufschläge sowie Verbringungskosten gekürzt worden. Um sich gegen diese Kürzungen zu verteidigen, beauftragte der Geschädigte seinen Sachverständigen mit einem Zusatzgutachten, das sich inhaltlich mit dem Prüfbericht auseinandersetzte. Die hierfür entstandenen Kosten wurden von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen.

Das Amtsgericht Dortmund verurteilte die Versicherung zur Übernahme der Kosten von 170 EUR. Nach Auffassung des Gerichts stand dem Geschädigten die Erstattung der Kosten als notwendiger Schadensersatz zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Kosten eines Sachverständigen zu ersetzen, soweit sie aus Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren. Da sich die Haftpflichtversicherung hinsichtlich der von ihr vorgenommenen Kürzungen auf ein Sachverständigengutachten bezieht, durfte der Geschädigte hierauf aus Gründen der Waffengleichheit mit einem Ergänzungsgutachten antworten. Insofern kommt es auf den Beurteilungshorizont des Geschädigten an, der naturgemäß aus eigener Sachkunde zu den vorgenommenen Kürzungen keine Angaben machen kann.

Hinweis: Unter dem Aspekt der Waffengleichheit gehen Gerichte zunehmend davon aus, dass der Geschädigte bei gutachterlichen Stellungnahmen oder Prüfberichten der Haftpflichtversicherer berechtigt ist, einen Sachverständigen zu kontaktieren, um sich mit den Argumenten des Versicherers auseinanderzusetzen.


Quelle: AG Dortmund, Urt. v. 27.04.2016 - 413 C 5352/15
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 03/2017)

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