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Martin Klein
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Persönlichkeitsrechte verletzt: Datenschutzverstoß eines Betriebsrats kann dessen Kündigung rechtfertigen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist auch vier Jahre nach ihrer Verabschiedung für Laien noch mit vielen rechtlichen Fallstricken versehen. Der folgende Fall, der bis vor das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) ging, sollte aber allen glasklar als Datenschutzverstoß erkennbar sein. Oder geht es Ihnen dabei wie dem Betriebsrat, dessen Vorgehen empfindliche Folgen hatte?

Der seit mehr als 20 Jahren bei der Arbeitgeberin beschäftigte Entwicklungsingenieur war seit dem Jahr 2006 Mitglied des Betriebsrats. Die Arbeitgeberin hatte ihm bereits vor mehreren Jahren einmal gekündigt, wogegen der Arbeitnehmer erfolgreich eine Kündigungsschutzklage eingelegt hatte. Die diesbezüglichen Prozessakten und insbesondere die Schriftsätze der Arbeitgeberin hatte er nun digitalisiert und im Internet einem größeren Kreis von Personen zum Herunterladen bereitgestellt. Daraufhin wurde ihm erneut außerordentlich gekündigt. Die Arbeitgeberin war der Auffassung, der Arbeitnehmer habe gegen Bestimmungen der DSGVO verstoßen. In den Schriftsätzen der Arbeitgeberin waren nämlich auch personenbezogene Daten enthalten - insbesondere Gesundheitsdaten weiterer Mitarbeiter mit deren Namen. Diese personenbezogenen Daten hatte der Arbeitnehmer ebenfalls einem größeren Verteilerkreis offenbart.

Das LAG wies aufgrund dieser Fakten die Kündigungsschutzklage des Mannes ab. Es war der Auffassung, dass er rechtswidrig und schuldhaft Persönlichkeitsrechte anderer verletzt habe. Er hätte die in den Schriftsätzen namentlich benannten Personen und deren Gesundheitsdaten nicht veröffentlichen dürfen. Dementsprechend war die außerordentliche Kündigung auch gerechtfertigt.

Hinweis: Einem Betriebsratsmitglied kann also sozial gerechtfertigt gekündigt werden, wenn es sensible Personaldaten aus einem früheren Kündigungsschutzprozess digital veröffentlicht.


Quelle: LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.03.2022 - 7 Sa 63/21
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 06/2022)

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