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Hildegard Giesers-Berkowsky
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Bewertung der Erfolgsaussicht: Prozesskostenhilfe nach Wohnungskündigung wegen Zigarettengestank

Wie die Erfolgsaussicht einer Klageverteidigung zu bewerten ist, um über den Antrag auf diesbezügliche Prozesskostenhilfe zu entscheiden, musste das Landgericht Düsseldorf (LG) im Fall eines wegen zu starken Rauchens gekündigten Mieters bewerten.

Ein Wohnungsmieter hatte die Kündigung seines Mietverhältnisses erhalten und wurde auf Räumung verklagt. Andere Hausbewohner hatten sich über die Geruchsbelästigungen durch seinen starken Zigarettenkonsum beschwert. Der gekündigte Mieter wollte sich gegen die Klage verteidigen und beantragte dafür Prozesskostenhilfe. Das erstinstanzliche Amtsgericht hat ihm diese jedoch mangels Erfolgsaussicht seiner Klageverteidigung verweigert.

Dies sah das LG in der Beschwerdeinstanz allerdings anders. Es verwies auf den Bundesgerichtshof, nach dem das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört. Zudem hatte die Vermieterin mit dem Mieter noch wenige Jahre zuvor einen neuen Mietvertrag abgeschlossen, obwohl dieser bereits seit rd. 40 Jahren sehr stark in der Wohnung rauchte. Da deshalb nicht einfach von einer mangelnden Erfolgsaussicht der Klageverteidigung ausgegangen werden kann, erhielt der Mieter zur Rechtsverteidigung die beantragte Prozesskostenhilfe.

Hinweis: Exzessives Rauchen in der Mietwohnung muss ein Vermieter nicht dulden. Gleichwohl gehört das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu ziehen.


Quelle: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2013 - 21 T 65/13
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 08/2013)

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