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Hildegard Giesers-Berkowsky
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Verteilschlüssel bei Betriebskosten: Obacht bei fragwürdigen Abkürzungen

Betriebskostenabrechnungen müssen verständlich sein. Deshalb ist Abkürzungen mit Vorsicht zu begegnen.

In einem Mietvertrag war für Betriebskosten der mögliche Verteilschlüssel "Miteigentumsanteile" aufgeführt. Dann wurde die Abrechnung erstellt und der Vermieter teilte Kosten u.a. nach "ME-Ant" auf. Der Mieter sah darin eine formelle Unwirksamkeit der Abrechnung und verweigerte die Nachzahlung. Dann ging es vor die Gerichte. Das Landgericht Karlsruhe stellte sich hinter den Vermieter. Die Betriebskostenabrechnung ist laut Gericht formell ordnungsgemäß. Sie entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Der Verteilschlüssel "ME-Ant" ist verständlich, üblich und nicht zu erläutern. Zwar wird nur das Kürzel genannt, aber auch insoweit erschließt sich für einen durchschnittlichen und juristisch nicht vorgebildeten Mieter, welche Bedeutung dieser Abkürzung zukommt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Mietvertrag eine Umlage nach Miteigentumsanteilen (= "ME-Ant") vereinbart wurde.

Hinweis: Ist die Entscheidung richtig? Bedenken dürften angebracht sein. Vermietern ist in jedem Fall zu raten, solche Abkürzungen nicht zu verwenden oder zumindest zu erläutern.


Quelle: LG Karlsruhe, Urt. v. 08.01.2014 - 9 S 294/13
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 05/2014)

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