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Sturz vom Hochsitz: Jagdpächter haftet nicht bei unbefugter Nutzung

Verbotsschilder werden gern als optionale Hinweise angesehen, wenn es hoch hinaus oder schnell vorangehen soll. Wen es besonders zu den sonnigen Zeiten juckt, Hochsitze im Wald zu erklimmen, der sollte sich diesen Fall unbedingt zu Gemüte ziehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) musste dabei über die Verantwortung eines Jagdpächters nach einem tödlichen Unfall auf einem Hochsitz befinden: Sind auch Unbefugte geschützt, die darauf verunglücken?

Ein Mann war gemeinsam mit einer Person, die eine Jagderlaubnis hatte, auf einen etwa vier Meter hohen Hochsitz gestiegen. Schließlich wollte er über die Leiter wieder hinunterklettern, als dabei eine Sprosse brach, er stürzte und tödliche Verletzungen erlitt. Seine Angehörigen verlangten anschließend Geld wegen des Verlusts und machten geltend, dass der Hochsitz nicht sicher gewesen sei.

Bereits die erste Instanz lehnte die Forderung ab, und auch das OLG sah keine Erfolgsaussichten für ein weiteres Verfahren. Entscheidend war, dass der Hochsitz nicht für die Allgemeinheit gedacht war. Solche Einrichtungen dienen ausschließlich der Jagd und dürfen nur von dazu berechtigten Personen genutzt werden. Der Verunglückte gehörte eben nicht zu diesem Kreis, da er weder selbst eine Erlaubnis hatte noch ausdrücklich vom Jagdpächter zugelassen worden war. Deshalb bestand keine Pflicht, den Hochsitz auch für ihn sicher zu gestalten. Das Gericht stellte außerdem klar, dass das allgemeine Recht, den Wald zu betreten, nicht für jagdliche Anlagen gilt. Hinzu kam, dass vor Ort ein Schild angebracht war, das das Betreten untersagte. Der Umstand, dass eine andere Person mit Jagderlaubnis anwesend war, änderte daran nichts, da sie weiteren Personen die Nutzung nicht eigenständig erlauben durfte. Andernfalls würde sich die Verantwortung des Jagdpächters unkontrolliert ausweiten.

Hinweis: Hochsitze sind keine frei zugänglichen Orte. Wer sie ohne Erlaubnis nutzt, handelt auf eigenes Risiko. Eine Haftung besteht in solchen Fällen meist nicht.


Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 09.02.2026 - 11 U 9/25
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 06/2026)

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