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Gemeinschaftliches Testament: Bei Fehlerhaftigkeit ist keine nachträgliche Umdeutung zum Einzeltestament möglich

Ehepaare errichten häufig gemeinschaftliche Testamente, in denen sie sich gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden einsetzen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten, damit ein solches Testament auch wirksam ist.

Ein älteres Ehepaar errichtete ein gemeinschaftliches Testament, das jedoch nur von dem Ehemann, nicht hingegen von der Ehefrau unterschrieben wurde. Nach dem Tod des Ehemannes beantragte die Frau die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin.

Das Gericht ging aber davon aus, dass kein wirksames Testament zustande gekommen war. Das vorgelegte gemeinschaftliche Testament war wegen der fehlenden Unterschrift der Ehefrau unwirksam und stellte somit lediglich einen Entwurf dar. Es handelte sich nach Auffassung des Gerichts bei diesem Schriftstück auch nicht um ein Einzeltestament des Ehemannes. Zwar war es vom Erblasser handschriftlich verfasst und unterschrieben worden, so dass es die gesetzlichen Formvorschriften für ein Einzeltestament erfüllte, aber es fehlte an einem entsprechenden Erblasserwillen. Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass der Ehemann die gleichen Bestimmungen auch in einem Einzeltestament getroffen hätte. Daher trat die gesetzliche Erbfolge ein, der zufolge sich die Ehefrau das Erbe mit ihren Kindern teilen musste.

Hinweis: Gemeinschaftliche Testamente können eigenhändig verfasst oder vor einem Notar errichtet werden, müssen jedoch stets von beiden Parteien unterzeichnet sein. Solche Testamente haben die Besonderheit, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Partners an die Bestimmungen im Testament gebunden bleibt und diese nicht einfach ändern kann. Daher ist die Unterscheidung sehr wichtig, ob ein gemeinschaftliches oder ein Einzeltestament errichtet wird. Über die Vor- und Nachteile eines solchen Testaments und die konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten sollte man sich daher durch Fachleute beraten lassen.


Quelle: OLG Hamm, Beschl. v. 21.02.2014 - 15 W 46/14
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 10/2016)

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