Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Jahrelanger Verfall: Berliner Hauseigentümerin muss festgesetztes Zwangsgeld von 5.000 EUR zahlen

Leerstand ist in Zeiten mangelnden Wohnraums besonders in begehrten Ballungsgebieten ein immer heftiger umstrittenes Thema, das immer öfter Gerichte entscheiden müssen. Im Fall eines leerstehenden Mietshauses musste das Verwaltungsgericht Berlin (VG) dessen untätige Eigentümerin in ihre Schranken weisen.

Das betreffende Wohnhaus in Berlin-Friedenau mit insgesamt 16 Wohnungen stand wegen erheblichen Verfalls seit 2010 leer. Auf Grundlage des im Mai 2014 in Kraft getretenen Berliner Zweckentfremdungsverbots, das unter anderem den längeren Leerstand von Wohnraum erfasst, ordnete das Bezirksamt an, dass die Eigentümerin den Wohnraum auf eigene Kosten wiederherstellen müsse. Gegen diese Verfügung wehrte sich die Eigentümerin zwar nicht - allerdings modernisierte sie ihr Haus ebenso wenig, so dass die Festsetzung eines Zwangsgeldes von 5.000 EUR erfolgte. Daraufhin erhob die Eigentümerin Klage.

Diese war jedoch nach Meinung des VG bereits unzulässig, da die Eigentümerin gegen die ursprüngliche Verfügung keinen rechtzeitigen Widerspruch erhoben hatte. Die Klage gegen die Zwangsgeldfestsetzung war somit zwar zulässig, aber unbegründet. Denn die Festsetzung war rechtsfehlerfrei ergangen.

Hinweis: Das Zwangsgeld war also rechtmäßig, und das seit Jahren leerstehende und verfallene Haus muss wieder durch die Eigentümerin instand gesetzt werden - denn: "Eigentum verpflichtet".


Quelle: VG Berlin, Urt. v. 30.10.2019 - VG 6 K 126.18
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 01/2020)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]