Inhaltsverzeichnis 02/2017
Zum Thema: Verkehrsrecht
In-Ear im Auto: Die Nutzung eines Headsets stellt keinen Handy-Verstoß dar
Lange Lieferdauer: Versicherer muss einen Nutzungsausfall in besonderen Fällen auch für 97 Tage zahlen
Prognoserisiko: Versicherer muss entstandene Kosten bei Reparaturabbruch nach Fehlprognose begleichen
Streckenlänge und Abstandsmaß: Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren ist strengen Voraussetzungen unterworfen
Mangelndes Erziehungsbedürfnis: Einsichtiger Ersttäter darf nicht zum Verkehrsunterricht verpflichtet werden
[
Startseite
] [
Archiv
]