Inhaltsverzeichnis 07/2017
Zum Thema: Verkehrsrecht
Beweis des ersten Anscheins: Nach Unfall beim Reißverschlussverfahren haftet der unvorsichtige Einfädler allein
Kollision mit Kehrmaschine: Eingeschaltetes Blinklicht führt nicht zu Sonderrechten im Straßenverkehr
Vereistes Anhängerdach: Kaskoversicherung haftet nur bei Schäden, die durch äußere Einwirkungen verursacht wurden
Schadengeringhaltungsverpflichtung: Das Verweisen des Versicherers auf eine Alternativwerkstatt ist nicht in jedem Fall zulässig
Zeugnisverweigerungsrecht: Beklagter darf nicht mit Auslagen sanktioniert werden, wenn sein Schweigen das Verfahren stoppt
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