Inhaltsverzeichnis 08/2017
Zum Thema: Verkehrsrecht
Wartepflichtiger muss warten: Keine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten, wenn dieser trotz Blinkens geradeaus weiterfährt
Crash auf dem Nürburgring: Kein Versicherungsschutz für Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken
Leichtsinniger Fußgänger: Wer eine Fahrbahn ohne die gebotene Vorsicht überquert, trägt die alleinige Haftung
Unbewiesene Vorfahrtsverletzung: Bei Zweifeln am Unfallhergang im zähfließenden Verkehr greift die hälftige Haftungsverteilung
Beilackierungskosten: Nicht jedes Gericht stimmt bei fiktiver Schadensabrechnung dem Erstattungsanspruch zu
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