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Berechtigte Mietminderung: Auch der Schutz vor Wildschweinen kann zu den Vermieterpflichten gehören

Manche Vermieterpflichten sind umfangreicher, als der eine oder andere vielleicht denkt.

Es ging um einen Mieter, der eine Wohnung in einer Wohnanlage in der Nähe eines Waldgebiets angemietet hatte. Ein Maschendrahtzaun, der ursprünglich die Anlage schützen sollte, wies zahlreiche Beschädigungen auf. So kam es immer wieder vor, dass sich Wildschweine in der Wohnanlage aufhielten. Ein Mieter verlangte nun, dass der Vermieter den Zaun repariert. Außerdem wollte er, dass Maßnahmen getroffen werden, die das Eindringen von Wildschweinen verhindern. Schließlich klagte er seine Forderung mit Erfolg ein: Der Vermieter muss tätig werden, da eine konkrete Gefahr für die Mieter vorliegt. Wildschweine greifen sehr schnell Menschen an. Der Mieter ist deshalb berechtigt, seine Miete so lange zu mindern, bis der Vermieter seinen Verpflichtungen nachkommt.

Hinweis: Ein Vermieter muss also dafür sorgen, dass sein Mieter nicht von Wildschweinen angegriffen werden kann.


Quelle: LG Berlin, Urt. v. 21.12.2015 - 67 S 65/14
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 06/2016)

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