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Entfernungspauschale: 20-km-Grenze bleibt - vorerst

Seit dem 01.01.2007 gilt für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte: Eine Entfernungspauschale wird erst ab dem 21. Entfernungskilometer in Höhe von 0,30 EUR je Entfernungskilometer gewährt. Selbst der Bundesfinanzhof hat gegen diese Einschränkung mittlerweile verfassungsrechtliche Bedenken geäußert (vgl. Ausgabe 11/07). Die gegenwärtige Rechtslage soll bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über dieses sog. Werkstorprinzip beibehalten werden. Darauf hat sich die Große Koalition verständigt. Ab 2007 ergehen Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Beschränkung der Entfernungspauschale vorläufig. Jetzt bleibt also nur der Ausgang des Verfahrens beim BVerfG abzuwarten.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2008)

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