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Entfernungspauschale:
20-km-Grenze bleibt - vorerst
Seit dem 01.01.2007 gilt für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw.
Betriebsstätte: Eine Entfernungspauschale wird erst ab dem 21. Entfernungskilometer in
Höhe von 0,30 EUR je Entfernungskilometer gewährt. Selbst der Bundesfinanzhof hat
gegen diese Einschränkung mittlerweile verfassungsrechtliche Bedenken geäußert (vgl.
Ausgabe 11/07). Die gegenwärtige Rechtslage soll bis zu einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über dieses sog. Werkstorprinzip beibehalten
werden. Darauf hat sich die Große Koalition verständigt. Ab 2007 ergehen
Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Beschränkung der Entfernungspauschale
vorläufig. Jetzt bleibt also nur der Ausgang des Verfahrens beim BVerfG abzuwarten.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2008)
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