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Erbschaftsteuerreform: Einigung
über Eckpunkte erzielt
Die Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe hat sich über die Eckpunkte eines neuen
Erbschaftsteuerrechts geeinigt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde kürzlich ein
Referentenentwurf erarbeitet.
Die Bewertung und Besteuerung von Grundvermögen soll mit Wirkung zum 01.01.2007
den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Ausgabe 03/07) entsprechen und
eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten
sicherstellen. Deutlich höhere persönliche Freibeträge sollen garantieren, dass es beim
Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat
genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit
Erbschaftsteuer kommen kann. Darüber hinaus wird die Unternehmensnachfolge bei
Erbschaften oder Schenkungen insbesondere in kleinen und mittelständischen
Unternehmen erleichtert. Geplant ist u.a. Folgendes:
- Grundvermögen, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen
sowie nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften sollen nach Verkehrswerten
bewertet und besteuert werden.
- Die persönlichen Freibeträge für Ehepaare, Kinder und Enkel sollen angehoben
werden: in Steuerklasse I auf 500.000 EUR für Ehegatten, 400.000 EUR für jedes
Kind und 200.000 EUR für jeden Enkel. Verbesserungen sind auch für
Lebenspartner vorgesehen.
- Der Unternehmensübergang soll bei langfristiger Sicherung von Arbeitsplätzen
über zehn Jahre und Fortführung des Betriebs über 15 Jahre steuerbegünstigt
sein. Vorgesehen ist, pauschal 85 % des geerbten Betriebsvermögens steuerfrei
zu stellen.
Auf Antrag ist für Erwerbe von Todes wegen, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und
vor dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes entstanden ist, ein Wahlrecht
vorgesehen, sich nach neuem Recht veranlagen zu lassen.
Hinweis: Auch wenn zunächst nur der Gesetzentwurf vorliegt, sollten Sie nicht zögern, in
Erbschaft- und Schenkungsteuerfragen frühzeitig unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Information für: | alle |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 01/2008)
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