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Versicherungen: Wie wird eine Baupreismehrversicherung steuerlich behandelt?

Wenn Sie als Bauherr ein Gebäude herstellen und anschließend vermieten, wirken sich die Herstellungskosten lediglich über die Abschreibung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd aus, wobei der Abschreibungssatz regelmäßig 2 % der Herstellungskosten beträgt.

Damit die Herstellungskosten nicht aus dem Ruder laufen, schließen Bauherren verstärkt sogenannte Baupreismehrversicherungen ab. Das Finanzgericht Hamburg hat nunmehr zur steuerlichen Behandlung der Prämien und Leistungen solcher Versicherungen Folgendes entschieden:

  • Die Versicherungsprämien gehören zu den Anschaffungs-/Herstellungsnebenkosten und wirken sich somit auch nur über die AfA steuermindernd aus.
  • Die Leistungen aus einer solchen Baupreismehrversicherung mindern die Herstellungskosten und somit im Ergebnis auch die AfA. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich nämlich um eine Ermäßigung/Rückführung von Herstellungskosten.
Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 05/2008)

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