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Versicherungen: Wie wird eine Baupreismehrversicherung steuerlich
behandelt?
Wenn Sie als Bauherr ein Gebäude herstellen und anschließend vermieten, wirken sich die
Herstellungskosten lediglich über die Abschreibung als Werbungskosten bei den Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd aus, wobei der Abschreibungssatz
regelmäßig 2 % der Herstellungskosten beträgt.
Damit die Herstellungskosten nicht aus dem Ruder laufen, schließen Bauherren verstärkt
sogenannte Baupreismehrversicherungen ab. Das Finanzgericht Hamburg hat nunmehr zur
steuerlichen Behandlung der Prämien und Leistungen solcher Versicherungen Folgendes
entschieden:
- Die
Versicherungsprämien
gehören
zu den
Anschaffungs-/Herstellungsnebenkosten
und
wirken
sich somit
auch nur
über die
AfA
steuermindernd
aus.
- Die
Leistungen aus
einer
solchen
Baupreismehrversicherung
mindern
die
Herstellungskosten
und somit
im
Ergebnis
auch die
AfA.
Wirtschaftlich
betrachtet
handelt es
sich
nämlich
um eine
Ermäßigung/Rückführung von
Herstellungskosten.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 05/2008)
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