Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]

Steuerfreie Sammelbeförderung: Positiver Nebeneffekt, wenn der Geschäftsführer mitfährt

Steuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn liegt vor, wenn Sie als Arbeitgeber mindestens zwei Arbeitnehmer z.B. in einem Kleinbus zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte befördern. Einzige Bedingung für diese begünstigte Sammelbeförderung: Sie muss für den betrieblichen Einsatz notwendig sein.

Eine solche steuerfreie Sammelbeförderung kann nach Ansicht des Finanzgerichts Nürnberg selbst dann vorliegen, wenn dem Geschäftsführer einer GmbH ein Pkw zur privaten Nutzung überlassen wird und die GmbH für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte aus betrieblichen Gründen die Mitnahme von anderen Arbeitnehmern zur Auflage macht.

Im Streitfall war die Sammelbeförderung der Arbeitnehmer einschließlich des Geschäftsführers an den betrieblichen Gegebenheiten der GmbH ausgerichtet. Der Kläger legte nachvollziehbar dar, dass zum regelmäßigen Arbeitsbeginn um 6:00 Uhr seine Anwesenheit sowie der gleichzeitige Arbeitsbeginn seiner Arbeitnehmer zwingend erforderlich sei, weil er zu dieser Zeit die Aufträge des Schlachthofzentrums entgegennehme und sodann die durchzuführenden Arbeiten einteile. Er trug glaubhaft vor, dass bereits ab ca. 5:10 Uhr seine Anwesenheit sowie die seines "Teams" von mindestens 13 Mitarbeitern erforderlich sei, um Vorbereitungen für den vom Auftraggeber geforderten pünktlichen Arbeitsbeginn um 6:00 Uhr zu treffen und insbesondere bereits die Maschinen zu starten. Die Sammelbeförderung der weiter entfernt wohnenden Arbeitnehmer war daher betriebsnotwendig, weil ihre Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln angesichts der einzuhaltenden Arbeitszeiten aufgrund der Entfernung zur regelmäßigen Arbeitsstätte und der bestehenden Verkehrsverbindungen in dem eher ländlich geprägten Bereich nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand durchführbar war.

Nebeneffekt: Der Geschäftsführer hatte daher für den zur Verfügung gestellten Firmenwagen monatlich lediglich 1 % des Bruttolistenpreises und nicht zusätzlich noch 0,03 % des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zu versteuern.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2008)

[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben