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Prüfpflicht von Lkw-Fahrern: Unzumutbarkeit von Stichprüfung der Bremsscheiben

Der Führer eines Lastkraftfahrzeugs ist nicht dazu verpflichtet, jeweils vor Fahrtantritt die gesamten Bremsscheiben mit gezieltem Blick durch die Löcher in den Felgen auf Mängel zu überprüfen. Dies würde die Anforderungen an die ihm obliegende Sorgfalt übersteigen, zumal die Ergebnisse einer Sichtkontrolle vergleichsweise gering ausfallen dürften, da dies in hohem Maße von Lage und Größe etwaiger Löcher in den Felgen abhängig ist. Dies gilt umso mehr, als dass ein großer Teil der Bremsscheiben durch den jeweiligen Bremssattel verdeckt ist. Daher müsste das Fahrzeug mehrfach bewegt werden, um die verdeckten Bereiche einsehen zu können.

Hinweis: Sie sollten also grundsätzlich stichprobenartige Kontrollen am eigenen Fahrzeug durchführen - schon der eigenen Sicherheit wegen. Allerdings wird von Ihnen nicht verlangt, dass Sie vor jedem Fahrtantritt eine Fahrzeugkontrolle vornehmen.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 05/2009)

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