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Entzug der Fahrerlaubnis: Nicht jeder EU-Führerschein berechtigt zum Fahren auf deutschen Straßen
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland Auto fährt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das kann aber auch gelten, obwohl man im Besitz eines EU-Führerscheins ist, nämlich dann, wenn dem Fahrer zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist und sich sein Wohnsitz weiterhin in Deutschland befindet. Wer mit einem solchen EU-Führerschein im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug lenkt, kann sich auch nicht ohne weiteres darauf berufen, er habe das nicht gewusst. Er hätte sich z.B. bei der deutschen Führerscheinbehörde erkundigen müssen, ob ihn der tschechische Führerschein zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland berechtige, entschied das OLG Oldenburg.
Der Fahrer war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er ohne gültigen Führerschein unterwegs war. Dieser war ihm 2006 entzogen worden. Nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist hatte er sich in Tschechien einen neuen Führerschein ausstellen lassen, ohne aber seinen Wohnsitz dorthin zu verlegen. Da er seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hat und dies im tschechischen Führerschein auch so eingetragen wurde, ist Deutschland nicht dazu verpflichtet, den tschechischen Führerschein anzuerkennen. Wenn der Fahrer dies hätte wissen können, macht er sich strafbar.
Hinweis: Ein in Tschechien ausgestellter EU-Führerschein berechtigt jedenfalls dann nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wenn in ihm als Wohnsitz ein Ort in Deutschland angegeben ist. Daher sollten Betroffene, denen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist, nicht ohne weiteres in einem anderen Land der EU einfach einen neuen Führerschein beantragen, wenn sich ihr ständiger Wohnsitz nicht auch dort befindet. Eine vorherige Beratung beim fachkundigen Rechtsanwalt ist die bessere Wahl.
Quelle: OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.04.2010 - 1 Ss 25/10
zum Thema: | Verkehrsrecht |
(aus: Ausgabe 07/2010)
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