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Persönlichkeitsstörung: Rechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis mangels Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens

Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine Fahrerlaubnis unter anderem dann entziehen, wenn beim Führerscheininhaber der Verdacht besteht, dass er unter einer chronisch wahnhaften Störung bzw. paranoiden Persönlichkeitsstörung leidet. Verlangt die Behörde in einem solchen Verdachtsfall die Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens, kann die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Betroffene dieser Aufforderung nicht nachkommt.

Dies bestätigte jüngst das Verwaltungsgericht Osnabrück. Dies gelte jedenfalls für den Fall, wenn - wie hier - die vorliegenden Tatsachen die Annahme einer psychischen Erkrankung begründeten. Das geforderte Gutachten ist dann von einem für die jeweilige Fragestellung zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation zu erstellen.


Quelle: VG Osnabrück, Beschl. v. 07.02.2011 - 6 B 3/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 04/2011)

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