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Kündigung eines Berufskraftfahrers: "Absitzen" des Fahrverbots während des Urlaubs zulässig

Erhalten Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß ein Fahrverbot, ist das ärgerlich, aber dennoch kein Weltuntergang. Anders gestaltet sich die Situation bei Berufskraftfahrern, denn für sie kann das zugleich den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Unabhängig davon, ob der Verkehrsverstoß während einer privaten oder einer beruflichen Fahrt begangen wurde, stellt ein Fahrverbot einen Kündigungsgrund dar.

Wie das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat, ist eine Entlassung jedoch keine zwingende Folge. Wird beispielsweise ein Fahrverbot für den Zeitraum eines Monats ausgesprochen und besteht für den betroffenen Fahrer die Möglichkeit, dieses Fahrverbot innerhalb seines Urlaubs zu überbrücken, wäre eine Kündigung ungerechtfertigt.

Für Berufskraftfahrer besteht die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, seinen Arbeitgeber auf ein verhängtes und demnächst anstehendes Fahrverbot möglichst frühzeitig hinzuweisen. Setzt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber erst 14 Tage vor Beginn des Fahrverbots darüber in Kenntnis, obwohl er selbst seit mehr als zwei Monaten davon weiß, liegt eine Verletzung dieser Nebenpflicht vor. Diese kann eine Kündigung im Regelfall jedoch nicht rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber immer noch ausreichend Zeit hat, sich auf die Situation einzustellen.


Quelle: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.08.2011 - 5 Sa 295/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2012)

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