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Pendlerpauschale: Steuerbescheide ergehen weiterhin vorläufig

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt rückwirkend ab 2007 bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die bisherige Pendlerpauschale von 0,30 EUR bereits ab dem ersten Entfernungskilometer. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass diese Regelung bis einschließlich 2009 beibehalten werden soll. Es muss allerdings noch eine besondere gesetzliche Regelung dazu ergehen.

Im Hinblick darauf werden von der Finanzverwaltung vorsorglich sämtliche Festsetzungen der Einkommensteuer und sämtliche Bescheide über die gesonderte (und gegebenenfalls einheitliche) Feststellung von Einkünften für Veranlagungs- und Feststellungszeiträume ab 2007  vorläufig durchgeführt und in den Erläuterungen zu den Steuerbescheiden entsprechend begründet.

zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 03/2009)

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