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Umgewehtes Baustellenschild: Ohne maßgebliche Verletzung von Sicherheitsvorschriften muss Kommune nicht haften

Die Sturmgefahr wird in Deutschland immer größer. Deshalb gibt es auch immer mehr Urteile, die sich mit diesem Problemkreis befassen. In diesem Fall des Landgerichts Köln (LG) ging es um ein umgestürztes Baustellenschild und die Frage, ob die Stadt für einen dadurch entstandenen Schaden haften muss.

Ein Mann hatte sein Fahrzeug am Vorabend eines Sturms mit der Windstärke 11 vor seinem Haus in Köln in einer Parkbucht abgestellt. An dieser Stelle hatte jedoch einige Wochen zuvor eine von der Stadt Köln beauftragte Firma Arbeiten auf der Fahrbahn durchführen lassen. In diesem Zusammenhang veranlasste das Unternehmen selbst die Aufstellung und die Entfernung der Baustellenschilder. Ein Baustellenschild war nun durch den Sturm umgefallen und hatte das Fahrzeug des Klägers beschädigt. Die Reparatur- und Gutachterkosten beliefen sich auf knapp 3.000 EUR. Dieses Geld verlangte er nun von der Stadt Köln erstattet.

Das LG sah das jedoch anders. Wird ein Verkehrsschild durch einen Sturm umgerissen und fällt auf das Auto eines Anwohners, muss die Kommune, die das Aufstellen des Schilds angeordnet hatte, nicht zwangsläufig für den Schaden an dem Auto aufkommen. Dies gilt vor allem, wenn die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften, wie im konkreten Fall, eingehalten worden waren. Der Mann bekam also seinen Schaden nicht ersetzt.

Hinweis: Jeder Fall in diesem Bereich ist anders zu beurteilen. Ob Sicherheitsvorschriften tatsächlich eingehalten wurden oder nicht, kann im Zweifelsfall der Rechtsanwalt oder ein Sachverständiger feststellen.


Quelle: LG Köln, Urt. v. 11.02.2022 - 5 O 313/19
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 05/2022)

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