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Auch in kirchlichem Krankenhaus: Kündigung wegen zweiter Eheschließung unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass die Kündigung des Chefarztes eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung in diesem konkreten Einzelfall unwirksam war.

Das Landesarbeitsgericht kam zu dem Ergebnis, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche durch die staatlichen Arbeitsgerichte zwar zu achten ist. Die erneute Eheschließung wäre danach an sich ein Pflichtverstoß und somit auch als Kündigungsgrund geeignet.

Zugleich müssen die Gerichte im Kündigungsschutzverfahren aber auch grundlegende staatliche Rechtssätze beachten. Zum einen sah das Gericht den Gleichbehandlungsgrundsatz als verletzt an: Das Krankenhaus hatte zwar mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen, bei seinen protestantischen Mitarbeitern griff es bei einer erneuten Eheschließung allerdings nicht zum Mittel der Kündigung. Zum anderen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Arbeitgeberin bereits seit 2006 von dem eheähnlichen Verhältnis des Arztes wusste, jedoch keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriff. Nach dem Arbeitsvertrag war bereits dies ein Pflichtverstoß. Es ist unverhältnismäßig, wenn das Krankenhaus bei längerer Kenntnis von der eheähnlichen Gemeinschaft im Falle der erneuten Heirat des Arztes sofort zum Mittel der Kündigung greift.

Hinweis: Egal aus welchem Grund man Ihnen gekündigt hat, es kann sich immer lohnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Dies sollte man dann auch so schnell wie möglich tun. Um evtl. die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen, muss man eine sogenannte Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erheben. Verpasst man diese Frist, gilt das Arbeitsverhältnis unwiderruflich als beendet und man hat keine rechtliche Handhabe mehr.


Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 09/2010)

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