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Rechtschutzversicherung: Anwaltsgebühren für die Einholung einer Deckungszusage zulässig

Viele Autofahrer haben eine Rechtschutzversicherung, damit sie ihr Recht auch durch ein eventuelles Gerichtsverfahren einfordern können, ohne ein allzu hohes Kostenrisiko einzugehen. Damit die Übernahme der Kosten durch den Versicherer reibungslos abläuft, muss zunächst eine sogenannte Deckungszusage eingeholt werden. Damit sagt die Versicherung verbindlich zu, ob und welche Kosten sie für den jeweiligen Fall übernimmt. Diese Deckungszusage kann grundsätzlich jeder Versicherte selbst einholen. Viele Mandanten überlassen diese Tätigkeit jedoch ihrem Anwalt. Der hat damit größere Erfahrung und kann seine weitere Tätigkeit in dieser Sache somit meist auch effektiver ausführen.

Allerdings muss man wissen, dass dem Mandanten die Einholung der Deckungszusage seitens seines Anwalts berechnet werden kann. Diese Kosten müssen auch nicht von der Versicherung oder vom Unfallgegner ersetzt werden, wie das Oberlandesgericht Celle geurteilt hat. Das gilt selbst dann, wenn der Unfallgegner die Schuld für den Verkehrsunfall trägt. Die Kosten für die Einholung der Deckungszusage werden von seiner Pflicht zum Ersatz des Unfallschadens nicht umfasst.

Hinweis: Die Gebühren, die der Anwalt für diese Tätigkeit berechnet, richten sich nach der Höhe der Gebühren, die er für die Tätigkeit in diesem Mandat abrechnen darf. Diese Gebühren richten sich nämlich nach dem Streitwert - also zum Beispiel der Höhe des Schadens am eigenen Fahrzeug. Faustregel: Je höher der gesamte Streitwert, desto höher auch die Anwaltsgebühren und somit auch die Kosten für die Einholung der besagten Deckungszusage. Allerdings ist anzumerken, dass viele Anwälte derlei Kosten ihren Mandanten nicht berechnen, da sie diese Tätigkeit sozusagen als "selbstverständlichen Service" ansehen. Sprechen Sie also vorab auch in dem Fall mit Ihrem Anwalt über die Ihnen entstehenden Kosten, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben.


Quelle: OLG Celle, Urt. v. 12.01.2011 - 14 U 78/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 03/2011)

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