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Musterverträge im Internet: Pauschaler Gewährleistungsausschluss bei privatem Gebrauchtwagenverkauf ist unwirksam

Der Grundsatz "Augen auf beim Autokauf" hat nach wie vor Gültigkeit. Daher begeben sich heutzutage viele ins Internet, um nach Musterverträgen für den privaten Gebrauchtwagenverkauf zu suchen. Mithilfe von Suchmaschinen wird man dort schnell fündig. Wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt, ist jedoch bei solchen Vorlagen Vorsicht geboten.

Denn ein dort ggf. enthaltener Gewährleistungsausschluss, der keine Einschränkungen für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung bzw. für etwaige Körperschäden enthält, ist nach Ansicht der Oldenburger Richter unwirksam. Das gilt vor allem für die Klausel: "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung". Eine solche Klausel, die pauschal die Gewährleistung ausschließe - so das Gericht - sei unwirksam und berechtige daher zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Hinweis: Zwar finden sich mittlerweile im Internet zahlreiche Musterverträge für alle möglichen Rechtsgebiete. Allerdings veranschaulicht dieses Beispiel, dass eine anwaltliche Beratung nicht durch ein musterhaft formuliertes Schriftstück aus einer beliebigen Online-Quelle ersetzt werden kann. Denn der Anwalt übernimmt selbstverständlich die Haftung für seine Beratung bzw. Vertragsgestaltung - bei der Verwendung eines Internetmusters ist im Zweifel der Verwender der Dumme.


Quelle: OLG Oldenburg, Urt. v. 27.05.2011 - 6 U 14/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 09/2011)

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