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Betriebliche Altersversorgung: Steuerfreie Beiträge im Jahr 2007

Zahlen auch Sie Beiträge für einen Arbeitnehmer mit erstem Arbeitsverhältnis (keine Steuerklasse VI) an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung? Diese Beiträge sind bis zu 4 % in der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn eine lebenslange Altersversorgung (Versorgungsleistung als Rente, ggf. mit Kapitalwahlrecht) gewährleistet ist.

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für das Jahr 2007 beträgt 2.520 EUR (12 x 5.250 EUR = 63.000 EUR, davon 4 %). Gegenüber dem Vorjahreswert ergeben sich keine Änderungen, weil die Beitragsbemessungsgrenze "West", die in diesem Bereich bundesweit maßgebend ist, unverändert geblieben ist. Das steuerfreie Volumen erhöht sich für nach dem 31.12.2004 erteilte Versorgungszusagen um 1.800 EUR. Dieser zusätzliche Steuerfreibetrag ist aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig.

Hinweis: Die späteren Versorgungsleistungen aus dieser betrieblichen Altersversorgung gehören zu den voll steuerpflichtigen sonstigen Einkünften, soweit sie auf steuerfreien Beiträgen beruhen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2007)

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