[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Betriebliche Altersversorgung:
Steuerfreie Beiträge im Jahr 2007
Zahlen auch Sie Beiträge für einen Arbeitnehmer mit erstem Arbeitsverhältnis (keine
Steuerklasse VI) an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine
Direktversicherung? Diese Beiträge sind bis zu 4 % in der allgemeinen
Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn eine lebenslange
Altersversorgung (Versorgungsleistung als Rente, ggf. mit Kapitalwahlrecht) gewährleistet
ist.
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für das Jahr 2007 beträgt 2.520
EUR (12 x 5.250 EUR = 63.000 EUR, davon 4 %). Gegenüber dem Vorjahreswert
ergeben sich keine Änderungen, weil die Beitragsbemessungsgrenze "West", die in
diesem Bereich bundesweit maßgebend ist, unverändert geblieben ist. Das steuerfreie
Volumen erhöht sich für nach dem 31.12.2004 erteilte Versorgungszusagen um 1.800
EUR. Dieser zusätzliche Steuerfreibetrag ist aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze
sozialversicherungspflichtig.
Hinweis: Die späteren Versorgungsleistungen aus dieser betrieblichen Altersversorgung
gehören zu den voll steuerpflichtigen sonstigen Einkünften, soweit sie auf steuerfreien
Beiträgen beruhen.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]