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Payback-Punkte: Lohnsteuerliche Konsequenzen

Payback-Punkte sind heute sehr weit verbreitet. Allerdings können sich in diesem Zusammenhang auch steuerliche Konsequenzen ergeben:

Die Arbeitnehmer einer Firma tanken für dienstliche und private Zwecke mit einer auf den Arbeitgeber ausgestellten Tankkarte bei einer großen Tankstellenkette. Nach dem Tanken werden sog. Payback-Punkte dem privaten Punktekonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben und ausschließlich privat genutzt. Die Payback-Punkte können gegen Sach- und Barprämien eingelöst werden.

Der vom Arbeitgeber bezahlte, teilweise für private und teilweise für dienstliche Zwecke genutzte Treibstoff ist für die Lohnversteuerung aufzuteilen. Die auf dem privaten Punktekonto gutgeschriebenen Payback-Punkte sind entsprechend aufzuteilen; ggf. kommt eine Schätzung in Betracht. Die Vorteile aus den dienstlich erworbenen Payback-Punkten führen nach Ansicht des Fiskus zu Arbeitslohn. Der Arbeitslohn fließt schon bei Gutschrift auf dem privaten Punktekonto zu, nicht erst bei Einlösung der Payback-Punkte.

Information für: alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2007)

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