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Payback-Punkte:
Lohnsteuerliche Konsequenzen
Payback-Punkte sind heute sehr weit verbreitet. Allerdings können sich in diesem
Zusammenhang auch steuerliche Konsequenzen ergeben:
Die Arbeitnehmer einer Firma tanken für dienstliche und private Zwecke mit einer auf den
Arbeitgeber ausgestellten Tankkarte bei einer großen Tankstellenkette. Nach dem
Tanken werden sog. Payback-Punkte dem privaten Punktekonto des Arbeitnehmers
gutgeschrieben und ausschließlich privat genutzt. Die Payback-Punkte können gegen
Sach- und Barprämien eingelöst werden.
Der vom Arbeitgeber bezahlte, teilweise für private und teilweise für dienstliche Zwecke
genutzte Treibstoff ist für die Lohnversteuerung aufzuteilen. Die auf dem privaten
Punktekonto gutgeschriebenen Payback-Punkte sind entsprechend aufzuteilen; ggf.
kommt eine Schätzung in Betracht. Die Vorteile aus den dienstlich erworbenen
Payback-Punkten führen nach Ansicht des Fiskus zu Arbeitslohn. Der Arbeitslohn fließt
schon bei Gutschrift auf dem privaten Punktekonto zu, nicht erst bei Einlösung der
Payback-Punkte.
Information für: | alle, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2007)
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