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Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Warenlieferungen jetzt elektronisch zu übermitteln

Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in der Regel elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Für Meldezeiträume ab 2007 sind grundsätzlich auch die vierteljährlichen Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Zur Vermeidung von Härten kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, dass die Zusammenfassende Meldung in herkömmlicher Form abgegeben wird. Das wird vor allem der Fall sein, wenn der Unternehmer nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für die Übermittlung nach der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung einzuhalten sind. Soweit das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung verzichtet hat, gilt das auch für die Zusammenfassende Meldung.

Hinweis: Auf die ursprünglich vorgesehene monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung hat der Gesetzgeber verzichtet.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 02/2007)

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