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Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche
Warenlieferungen jetzt elektronisch zu übermitteln
Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in der Regel
elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Für Meldezeiträume ab 2007 sind
grundsätzlich auch die vierteljährlichen Zusammenfassenden Meldungen für
innergemeinschaftliche Warenlieferungen elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern
zu übermitteln.
Zur Vermeidung von Härten kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, dass die
Zusammenfassende Meldung in herkömmlicher Form abgegeben wird. Das wird vor allem
der Fall sein, wenn der Unternehmer nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt,
die für die Übermittlung nach der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung einzuhalten sind.
Soweit das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
verzichtet hat, gilt das auch für die Zusammenfassende Meldung.
Hinweis: Auf die ursprünglich vorgesehene monatliche Abgabe der Zusammenfassenden
Meldung hat der Gesetzgeber verzichtet.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 02/2007)
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