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Herstellungskosten: Kein Vorsteuerabzug bei Selbstnutzung und steuerfreier Vermietung

Unter Liquiditätsgesichtspunkten noch immer interessant: Wird ein teilweise privat und teilweise für das eigene Unternehmen genutztes Gebäude insgesamt dem Unternehmensvermögen zugeordnet, kann der Unternehmer aus den Herstellungskosten den vollen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Privatnutzung des Gebäudes ist im Gegenzug mit den hierauf entfallenden Kosten zu jetzt 19 % (bis 2006: 16 %) umsatzsteuerpflichtig. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für diesen sog. Eigenverbrauch werden die Herstellungskosten - abweichend vom Ertragsteuerrecht - auf zehn Jahre verteilt.

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt lehnt einen Vorsteuerabzug aber ab, wenn ein Wohngebäude teilweise selbst genutzt und teilweise umsatzsteuerfrei vermietet wird. Die Nutzung der einen Wohnung zu eigenen Wohnzwecken und die steuerfreie Vermietung der anderen Wohnung sind keine unternehmerische Nutzung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen würde. Der Vermieter hat aber gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 02/2007)

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