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Übernahme einer Grundschuld im Zwangsversteigerungsverfahren

Die Grunderwerbsteuer beträgt bekanntlich 3,5 % der Gegenleistung. Wird bei einem Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren eine Grundschuld mit übernommen, ist der Nominalwert der Grundschuld als Teil der Gegenleistung anzusehen. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts München leider auch, wenn schon im Vorfeld mit der Gläubigerbank ein niedrigerer Ablösebetrag vereinbart worden ist. Allerdings hat der Käufer gegen die für ihn negative Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

(aus: Ausgabe 02/2007)

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