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Übernahme einer Grundschuld im Zwangsversteigerungsverfahren
Die Grunderwerbsteuer beträgt bekanntlich 3,5 % der Gegenleistung. Wird bei einem
Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren eine Grundschuld mit übernommen, ist der
Nominalwert der Grundschuld als Teil der Gegenleistung anzusehen. Das gilt nach einem
Urteil des Finanzgerichts München leider auch, wenn schon im Vorfeld mit der
Gläubigerbank ein niedrigerer Ablösebetrag vereinbart worden ist. Allerdings hat der Käufer
gegen die für ihn negative Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof
eingelegt.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Grunderwerbsteuer |
(aus: Ausgabe 02/2007)
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