[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Vorsteuerabzug aus Rechnungen des Geschäftsführers
Ist ein GmbH-Geschäftsführer im Hinblick auf seine Geschäftsführertätigkeit Unternehmer
oder Arbeitnehmer? Das Finanzgericht Köln hat es abgelehnt, die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund des Weisungsrechts der Gesellschafterversammlung als
Arbeitnehmertätigkeit zu behandeln. Maßgebend sei vielmehr das Gesamtbild der
Verhältnisse im Einzelfall. Das heißt: Die für und gegen eine Selbständigkeit sprechenden
Merkmale sind gegeneinander abzuwägen. Dabei kommt dem Vergütungsrisiko ein
erhebliches Gewicht zu. Wenn keine Vergütung für Ausfallzeiten gezahlt wird, spricht das für
eine Selbständigkeit; die grundsätzliche Freistellung von einem Vermögensrisiko der
Erwerbstätigkeit spricht dagegen für die Nichtselbständigkeit.
Im Streitfall war letztlich entscheidend, dass der Geschäftsführer im Falle einer dauerhaften
Verhinderung (z.B. bei schwerer Erkrankung) mangels Vertragserfüllung keinen
Vergütungsanspruch gehabt hätte. Auch bei Urlaub und einem "normalen" Krankheitsfall
hatte er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Er war daher als Unternehmer anzusehen
und die GmbH konnte aus seinen Rechnungen die Vorsteuer abziehen.
Hinweis: Der Fiskus beurteilt die Frage der Selbständigkeit für die Umsatz-, Einkommen-
und Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen. Besonders wegen einer etwaigen
Gewerbesteuerpflicht des Geschäftsführers wird vielfach von einer Selbständigkeit
abzuraten sein. In jedem Fall sollten Sie sich im Vorfeld umfassend von uns beraten lassen!
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]