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Umsatzsteuersatz bei Lieferung von Trinkwasser in Gallonen
Welcher Umsatzsteuersatz ist für die Lieferung von Trinkwasser in verschlossenen 22,5 l-Behältnissen maßgebend? Diese Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof beantwortet:
Die betroffene Unternehmerin handelt mit Getränkeautomaten und Instantgetränken.
Außerdem verkauft und vermietet sie Spender-Geräte, denen an einem Hahn mit Hilfe von
Wegwerfbechern Trinkwasser entnommen werden kann. Der Wasservorrat dazu befindet
sich in einer auf das Gerät aufgesetzten und austauschbaren 22,5 l-Gallone aus Kunststoff,
die die Unternehmerin ebenfalls vertreibt. Das Wasser wird ausschließlich aus bestimmten
Gebieten bezogen, gesäubert, gefiltert und in die Gallonen abgefüllt. Abnehmer des
Systems und der Nachfüllgallonen sind sowohl Kunden mit dem Recht zum Vorsteuerabzug
als auch ohne (z.B. Möbelhäuser, Ärzte etc.). Für die Lieferung der Wassergallonen
wendete die Unternehmerin den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % an, während sie für
den Verkauf bzw. die Vermietung der Spender-Geräte den Regelsteuersatz in Rechnung
stellte.
Dagegen stellte sich der BFH auf den Standpunkt, auch die Lieferung des Trinkwassers
unterliege dem vollen Steuersatz (jetzt 19 %). Das in 22,5 l-Gallonen gelieferte Trinkwasser
falle nicht unter die Steuerermäßigung für Wasser. Die mit Trinkwasser gefüllten Gallonen
seien Fertigpackungen, die auch zur Abgabe an den "Verbraucher" bestimmt seien.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 03/2007)
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