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Umsatzsteuersatz bei Lieferung von Trinkwasser in Gallonen

Welcher Umsatzsteuersatz ist für die Lieferung von Trinkwasser in verschlossenen 22,5 l-Behältnissen maßgebend? Diese Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof beantwortet:

Die betroffene Unternehmerin handelt mit Getränkeautomaten und Instantgetränken. Außerdem verkauft und vermietet sie Spender-Geräte, denen an einem Hahn mit Hilfe von Wegwerfbechern Trinkwasser entnommen werden kann. Der Wasservorrat dazu befindet sich in einer auf das Gerät aufgesetzten und austauschbaren 22,5 l-Gallone aus Kunststoff, die die Unternehmerin ebenfalls vertreibt. Das Wasser wird ausschließlich aus bestimmten Gebieten bezogen, gesäubert, gefiltert und in die Gallonen abgefüllt. Abnehmer des Systems und der Nachfüllgallonen sind sowohl Kunden mit dem Recht zum Vorsteuerabzug als auch ohne (z.B. Möbelhäuser, Ärzte etc.). Für die Lieferung der Wassergallonen wendete die Unternehmerin den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % an, während sie für den Verkauf bzw. die Vermietung der Spender-Geräte den Regelsteuersatz in Rechnung stellte.

Dagegen stellte sich der BFH auf den Standpunkt, auch die Lieferung des Trinkwassers unterliege dem vollen Steuersatz (jetzt 19 %). Das in 22,5 l-Gallonen gelieferte Trinkwasser falle nicht unter die Steuerermäßigung für Wasser. Die mit Trinkwasser gefüllten Gallonen seien Fertigpackungen, die auch zur Abgabe an den "Verbraucher" bestimmt seien.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 03/2007)

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