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Degressive Abschreibung: Sicherheitshalber 2007 investieren!

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Maschinen, Fahrzeuge), die nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008 angeschafft oder hergestellt werden, gilt: Bei diesen Wirtschaftsgütern ist eine degressive Abschreibung bis zum Dreifachen des linearen AfA-Betrags, höchstens 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zulässig. Diese Abschreibungssätze sind nach dem bereits geltenden Gesetz bis Ende 2007 befristet. Die Bundesregierung plant, die degressive Abschreibung ab 2008 ganz abzuschaffen. Das geht aus dem Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 hervor. Wer also diese Abschreibungsmöglichkeit noch beanspruchen will, sollte die betreffenden Wirtschaftsgüter noch im Jahr 2007 anschaffen oder im Falle der eigenen Herstellung noch im Jahr 2007 fertig stellen.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2007)

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