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Degressive Abschreibung: Sicherheitshalber 2007 investieren!
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Maschinen, Fahrzeuge), die
nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008 angeschafft oder hergestellt werden, gilt: Bei
diesen Wirtschaftsgütern ist eine degressive Abschreibung bis zum Dreifachen des linearen
AfA-Betrags, höchstens 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zulässig. Diese
Abschreibungssätze sind nach dem bereits geltenden Gesetz bis Ende 2007 befristet. Die
Bundesregierung plant, die degressive Abschreibung ab 2008 ganz abzuschaffen. Das geht
aus dem Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 hervor. Wer also diese
Abschreibungsmöglichkeit noch beanspruchen will, sollte die betreffenden Wirtschaftsgüter
noch im Jahr 2007 anschaffen oder im Falle der eigenen Herstellung noch im Jahr 2007
fertig stellen.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2007)
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