[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Ferienwohnungen: Vermietung mit Verlusten
Verluste können Sie nur dann mit anderen positiven Einkünften verrechnen, wenn eine sog.
Überschusserzielungsabsicht besteht. Das heißt: Auf die gesamte Dauer der Tätigkeit
gesehen muss ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten sein.
Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit
hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung unterstellt der Bundesfinanzhof diese
Überschusserzielungsabsicht. Das gilt auch, wenn in der Anfangsphase hohe negative
Einkünfte durch Werbungskostenüberschüsse erzielt werden.
Vorsicht ist aber geboten, wenn die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen -
ohne Vermietungshindernisse - um mindestens 25 % unterschritten wird. In solchen Fällen
ist die Überschusserzielungsabsicht durch Gegenüberstellung der voraussichtlichen
Einnahmen und Ausgaben für einen 30-jährigen Prognosezeitraum zu überprüfen.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]