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Ferienwohnungen: Vermietung mit Verlusten

Verluste können Sie nur dann mit anderen positiven Einkünften verrechnen, wenn eine sog. Überschusserzielungsabsicht besteht. Das heißt: Auf die gesamte Dauer der Tätigkeit gesehen muss ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten sein. Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung unterstellt der Bundesfinanzhof diese Überschusserzielungsabsicht. Das gilt auch, wenn in der Anfangsphase hohe negative Einkünfte durch Werbungskostenüberschüsse erzielt werden.

Vorsicht ist aber geboten, wenn die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne Vermietungshindernisse - um mindestens 25 % unterschritten wird. In solchen Fällen ist die Überschusserzielungsabsicht durch Gegenüberstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für einen 30-jährigen Prognosezeitraum zu überprüfen.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2007)

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