Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]

Verluste: Vermietungs- und Verkaufsabsicht

Verluste aus der Vermietung von privatem Grundbesitz können Sie im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung steuermindernd geltend machen. Als Grundstückseigentümer müssen Sie dafür aber grundsätzlich die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen, also auf die Dauer der Vermietung (Vermögensnutzung) mit einem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten rechnen. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit geht das Finanzamt grundsätzlich - ohne dass eine Totalüberschussprognose vorzunehmen wäre - davon aus, dass Sie die Absicht haben, einen solchen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften. Haben Sie den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten diese Grundsätze für die Dauer Ihrer Vermietungstätigkeit auch dann, wenn Sie das bebaute Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses verkaufen.

Eine endgültige Aufgabe der Vermietungsabsicht ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht anzunehmen, solange sich ein Grundstückseigentümer ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht - selbst wenn er das Vermietungsobjekt daneben auch zum Kauf anbietet. Die Richter sind daher auch in folgendem Fall von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen: Ein Grundstück wurde anfangs aufgrund eines Erbbaurechts fremdvermietet, später fremdfinanziert gekauft. Die Darlehen waren zunächst tilgungsfrei, verbunden mit der Vereinbarung, sie nach Ablauf des tilgungsfreien Zeitraums durch Verkaufserlöse zu tilgen. Anderenfalls sollten die Darlehen mit einem Satz von 2 % getilgt werden. Später wurde das immer noch vermietete Objekt verkauft, weil die Bank den Kredit gekündigt hatte. Diese Konstellation spricht laut BFH nicht rückwirkend gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2007)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben