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Schrittweise neues Renteneintrittsalter: Wer ist betroffen?
Der Bundesrat hat kürzlich der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf
67 Jahre zugestimmt. Hiervon sind alle Geburtsjahrgänge ab 1947 betroffen. Eine
Ausnahme gibt es allerdings für Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren, die
weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Die neue Rentenregelung im Überblick:
- Regelaltersgrenze:
Die
Regelaltersgrenze
wird ab
dem Jahr
2012 bis
zum Jahr
2029
schrittweise von 65
auf 67
Jahre
angehoben. Die
neue
Regelaltersgrenze
von 67
Jahren gilt
erstmals
für
Geburtsjahrgänge
ab 1964.
Eine
vorzeitige
Inanspruchnahme
der Rente
wird
frühestens
mit 63
Jahren
möglich
sein, ist
dann
allerdings
mit einem
Rentenabschlag
von 14,4
%
verbunden.
- Ausnahme für
langjährig
Versicherte: Wer 45
Pflichtbeitragsjahre
aufweisen
kann,
kann
weiterhin
mit 65
Jahren
abschlagsfrei in
Rente
gehen.
Bei der
Berechnung der
Pflichtbeitragsjahre
werden
neben
den
Zeiten
nichtselbständiger
oder
selbständiger
Beschäftigung
auch
Zeiten der
Kindererziehung bis
zum
zehnten
Lebensjahr und der
Pflege
naher
Angehöriger
berücksichtigt.
- Sonderregelungen
für
schwerbehinderte
Menschen
und bei
verminderter
Erwerbsfähigkeit:
Für
schwerbehinderte
Menschen
mit 35
Versicherungsjahren und
langjährig
erwerbsgeminderte
Versicherte gelten
ebenfalls
Verbesserungen,
die je
nach
Anzahl
der
Beitragsjahre
variieren.
- Gleiche
Regeln für
Beamte:
Die
Maßnahmen in der
gesetzlichen
Rentenversicherung werden
wirkungsgleich auf
das
Versorgungsrecht
der
Beamten
übertragen.
- Stabiles
Beitragssatz- und
Rentenniveau: Das
Rentenniveau soll
bis 2020
nicht unter
46 % des
durchschnittlichen
Nettolohns fallen,
bis 2030
nicht unter
43 %. Der
Beitragssatz soll bis
zum Jahr
2009 19,9
% nicht
überschreiten.
Danach
soll er
sinken
und
langfristig
bis zum
Jahr 2020
nicht über
20 %
steigen.
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zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 06/2007)
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