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Schrittweise neues Renteneintrittsalter: Wer ist betroffen?

Der Bundesrat hat kürzlich der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre zugestimmt. Hiervon sind alle Geburtsjahrgänge ab 1947 betroffen. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren, die weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

Die neue Rentenregelung im Überblick:

  • Regelaltersgrenze: Die Regelaltersgrenze wird ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt erstmals für Geburtsjahrgänge ab 1964. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente wird frühestens mit 63 Jahren möglich sein, ist dann allerdings mit einem Rentenabschlag von 14,4 % verbunden.
  • Ausnahme für langjährig Versicherte: Wer 45 Pflichtbeitragsjahre aufweisen kann, kann weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Bei der Berechnung der Pflichtbeitragsjahre werden neben den Zeiten nichtselbständiger oder selbständiger Beschäftigung auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr und der Pflege naher Angehöriger berücksichtigt.
  • Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen und bei verminderter Erwerbsfähigkeit: Für schwerbehinderte Menschen mit 35 Versicherungsjahren und langjährig erwerbsgeminderte Versicherte gelten ebenfalls Verbesserungen, die je nach Anzahl der Beitragsjahre variieren.
  • Gleiche Regeln für Beamte: Die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der Beamten übertragen.
  • Stabiles Beitragssatz- und Rentenniveau: Das Rentenniveau soll bis 2020 nicht unter 46 % des durchschnittlichen Nettolohns fallen, bis 2030 nicht unter 43 %. Der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2009 19,9 % nicht überschreiten. Danach soll er sinken und langfristig bis zum Jahr 2020 nicht über 20 % steigen.
Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 06/2007)

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