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Grundsteuer: Erlass bei
Mietobjekten und Änderungsanträge bei Selbstnutzung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich der Auffassung des Bundesfinanzhofs
(BFH) angeschlossen: Nicht nur bei atypischen und vorübergehenden
Ertragsminderungen ist ein Grundsteuererlass möglich! Er kann auch strukturell bedingte
Ertragsminderungen nicht nur vorübergehender Natur erfassen.
Das BVerwG hatte einen Grundsteuererlass wegen einer Ertragsminderung für
Mietobjekte bisher nicht zugelassen, wenn diese auf die allgemeine Wirtschaftslage, d.h.
auf einen sog. strukturellen Leerstand zurückzuführen ist. Von einer solchen Situation
seien alle Grundstückseigentümer betroffen. Daher sei ein auf den Einzelfall bezogener
Steuererlass nicht möglich. Der in der Unvermietbarkeit zum Ausdruck kommende
geringere Wert des Mietobjekts könne nur bei einer Neufestsetzung des Einheitswertes
berücksichtigt werden. Ein Grundsteuererlass sei deshalb nur in Fällen atypischer und
vorübergehender Ertragsminderung zu gewähren.
Von dieser Rechtsprechung will der BFH in einem von ihm zu entscheidenden Fall
abweichen. In dem hierfür vorgesehenen Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der
obersten Gerichtshöfe des Bundes hat das BVerwG mitgeteilt, dass es an seiner
Rechtsprechung nicht mehr festhalte.
Hinweis: Wir beraten Sie gerne ausführlicher zu dem Thema und unterstützen Sie
selbstverständlich bei Anträgen auf Grundsteuererlass.
Das ist noch nicht alles zur Grundsteuer: Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen
die Erhebung der Grundsteuer auf selbstgenutzte Immobilien haben viele
Hauseigentümer verschiedene Änderungsanträge zur Grundsteuer gestellt.
Die obersten Finanzbehörden haben festgelegt, wie mit außerhalb eines Einspruchs- oder
Klageverfahrens gestellten Anträgen zu verfahren ist, die am 30.03.2007 anhängig waren.
Diese Anträge werden zurückgewiesen, soweit mit ihnen geltend gemacht wird, das
Grundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Gegen diese Allgemeinverfügung kann nur
Klage erhoben werden. Ein Einspruch ist ausgeschlossen. Nutzen Sie ggf. auch in
diesem Zusammenhang unser Beratungsangebot!
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 07/2007)
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