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Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet

Der Bundesrat hat dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:

Personenunternehmen (Einzelunternehmen und die Gesellschafter einer Personengesellschaft):

  • Bilanzierende können den nicht entnommenen Gewinn ab 2008 auf Antrag ganz oder teilweise mit einem günstigen Steuersatz von 28,25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuern lassen. Wird dieser begünstigt besteuerte Gewinn in späteren Jahren entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag;
  • anstelle der bisherigen Ansparrücklage kann erstmals zum 31.12.2007 ein gewinnmindernder Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter mit mindestens 90 % betrieblicher Nutzung gebildet werden. Voraussetzung: Bei Bilanzierenden ist das Betriebsvermögen nicht größer als 235.000 EUR und bei Einnahmenüberschuss-Rechnung ist der Gewinn nicht höher als 100.000 EUR. Wird innerhalb von drei Jahren nicht wie geplant investiert, wird der Abzugsbetrag rückgängig gemacht und die Steuernachzahlung verzinst. Wird dagegen wie geplant investiert, wird der Abzugsbetrag gewinnerhöhend aufgelöst und auf die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts können gewinnmindernde Abschreibungen bis zu 58 % (Nutzungsdauer zehn Jahre) bzw. 64 % (Nutzungsdauer fünf Jahre) vorgenommen werden.
  • Der Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer fällt für Erhebungszeiträume ab 2008 weg;
  • für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es eine neue Grenze bei Gewinneinkunftsarten: 150 EUR; darüber hinaus ist bei Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut von bis zu 1.000 EUR ein Sammelposten zu bilden, der zwingend über fünf Jahre abzuschreiben ist; die GWG-Grenze bei Überschusseinkunftsarten (z.B. Arbeitnehmer) beträgt nach wie vor 410 EUR;
  • die degressive AfA (sie beträgt bisher das Dreifache der linearen AfA, höchstens 30 %) wird für Anschaffungen/Herstellung ab 2008 abgeschafft;
  • der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird vom 1,8fachen auf das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer angehoben;
  • Zinsschranke: Jeder Betrieb kann einen negativen Zinssaldo (Sollzinsen abzüglich Habenzinsen) bis zu 1 Mio. EUR in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Darüber hinaus wird der Betriebsausgabenabzug für einen negativen Zinssaldo auf 30 % des EBITDA (Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen) begrenzt.

Kapitalgesellschaften:

Die oben beschriebenen Änderungen zu den Abschreibungen und zum Wegfall des Betriebsausgabenabzugs für die Gewerbesteuer gelten auch für Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus ergeben sich folgende Änderungen:

  • Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2008 von 25 % auf 15 %;
  • der Verlustabzug der GmbH entfällt anteilig, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % bis zu 50 % der Anteile übertragen werden; bei Anteilsübertragungen von mehr als 50 % entfällt der Verlustabzug vollständig;
  • Zinsschranke: Die Freigrenze von 1 Mio. EUR gilt auch für Kapitalgesellschaften (siehe Personenunternehmen). Darüber hinaus ist die Zinsschranke anzuwenden, wenn die Zinsaufwendungen im Rahmen einer Gesellschafterfremdfinanzierung (= Gesellschafter, der die Zinsen erhält, ist zu mehr als 25 % beteiligt) mehr als 10 % der gesamten Zinsaufwendungen ausmachen.

Gewerbesteuer:

  • Für alle Gewerbebetriebe gilt ab 2008 eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5 % des Gewerbeertrags, der bisherige Staffeltarif entfällt. Der Freibetrag für Personenunternehmen von 24.500 EUR bleibt unverändert.
  • Ab 2008 werden anstelle der bisherigen Regelung (z.B. 50%ige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen) 25 % der Finanzierungsaufwendungen oberhalb eines Freibetrags von 100.000 EUR hinzugerechnet. Bei Miete, Pacht und Leasing wird bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern ein Finanzierungsanteil von 75 % und bei beweglichen Wirtschaftsgütern von 20 % angenommen. Bei Zinsen - es müssen keine Dauerschuldzinsen sein - beträgt der Finanzierungsanteil 100 %.

Abgeltungsteuer:

Ab 2009 wird eine 25%ige Abgeltungsteuer mit Veranlagungsoption auf Kapitalerträge und private Wertpapierveräußerungsgeschäfte für ab 2009 angeschaffte Kapitalanlagen eingeführt. Ausgenommen sind Kapitalüberlassungen zwischen nahestehenden Personen. Für die Verlustverrechnung gelten komplizierte Neuregelungen. Sie sehen zum Teil vor, dass Verluste aus Kapitalvermögen bereits von der auszahlenden Stelle bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt werden. Außerdem können Verluste auch durch einen Antrag auf Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden.

Die zehnjährige "Spekulationsfrist" für Grundstücke bleibt unverändert.

Wichtiger Hinweis: Diese Ausführungen geben nur einen ersten Überblick und können eine ausführliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Information für: alle, Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF, Kapitalanleger
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(aus: Ausgabe 08/2007)

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