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Avalkredit: Absicherung durch Lebensversicherung schadet nicht
Bei einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind die Zinsen
steuerfrei, wenn sie frühestens nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss
ausgezahlt werden. Diese Steuerfreiheit greift aber grundsätzlich nicht, wenn die Ansprüche
aus der Lebensversicherung zur Tilgung oder Sicherung eines Darlehens eingesetzt
werden, dessen Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
Als Sicherheit für einen Avalkredit hatte ein Unternehmer Ansprüche aus seiner
Lebensversicherung an die Bank abgetreten. Der Bundesfinanzhof hat erfreulicherweise
entschieden, dass ein Avalkredit kein Darlehen im klassischen Sinne ist, sondern ein
Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Bank und ihrem Kunden. Dabei steht ein
Kreditinstitut in seinem Namen für die Verbindlichkeiten seines Kunden gegenüber einem
Dritten ein und übernimmt die Haftung gegenüber dem Gläubiger des Kunden. Die Zinsen
aus dem abgetretenen Lebensversicherungsvertrag bleiben also nach Ablauf von zwölf
Jahren steuerfrei.
Hinweis: Etwas anderes gilt für Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004
abgeschlossen worden sind. Bei ihnen führt der Unterschiedsbetrag zwischen der
Versicherungsleistung und den entrichteten Beiträgen stets zu Einkünften aus
Kapitalvermögen. Diese Einkünfte sind jedoch ggf. nur zur Hälfte steuerpflichtig.
Information für: | alle, Kapitalanleger |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2007)
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