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Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Leistungen einer Labor-GmbH
Im Umsatzsteuerrecht ist es in Einzelfällen schwierig zu entscheiden, ob Umsätze im
Zusammenhang mit Heilbehandlungen steuerfrei sind oder nicht. Im Streitfall ging es darum,
ob medizinische Analysen, die eine Labor-GmbH (als Spezial-Labor) im Auftrag anderer
Labore (z.B. Laborgemeinschaften von Ärzten) ausführte, umsatzsteuerbefreite Umsätze im
Rahmen der Heilbehandlung waren. Alleiniger Gesellschafter der Labor-GmbH - mit einer
großen Zahl von Mitarbeitern - war ein Arzt für Labormedizin.
Der Bundesfinanzhof hat erfreulicherweise entschieden, dass die Umsätze einer Labor-GmbH aus medizinischen Analysen umsatzsteuerfrei sind. Zur Begründung ihrer Auffassung
wiesen die Richter unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs in den letzten Jahren darauf hin, dass
- umsatzsteuerfreie
ärztliche/arztähnliche
Heilbehandlungen
auch von
juristischen
Personen
erbracht
werden
können,
- jedenfalls
eine
GmbH
unter
ärztlicher
Geschäftsführung
(unabhängig von
der Zahl
der
Mitarbeiter bzw.
einer
ertragsteuerlichen
Qualifikation als
Gewerbebetrieb)
umsatzsteuerbefreite
"Heilbehandlungen
im
Bereich
der
Humanmedizin"
ausführen
kann und
- die
Leistung
nicht
unmittelbar an den
Patienten
ausgeführt werden
muss, um
umsatzsteuerfrei zu
sein.
Information für: | alle, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 08/2007)
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