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Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Leistungen einer Labor-GmbH

Im Umsatzsteuerrecht ist es in Einzelfällen schwierig zu entscheiden, ob Umsätze im Zusammenhang mit Heilbehandlungen steuerfrei sind oder nicht. Im Streitfall ging es darum, ob medizinische Analysen, die eine Labor-GmbH (als Spezial-Labor) im Auftrag anderer Labore (z.B. Laborgemeinschaften von Ärzten) ausführte, umsatzsteuerbefreite Umsätze im Rahmen der Heilbehandlung waren. Alleiniger Gesellschafter der Labor-GmbH - mit einer großen Zahl von Mitarbeitern - war ein Arzt für Labormedizin.

Der Bundesfinanzhof hat erfreulicherweise entschieden, dass die Umsätze einer Labor-GmbH aus medizinischen Analysen umsatzsteuerfrei sind. Zur Begründung ihrer Auffassung wiesen die Richter unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten Jahren darauf hin, dass

  • umsatzsteuerfreie ärztliche/arztähnliche Heilbehandlungen auch von juristischen Personen erbracht werden können,
  • jedenfalls eine GmbH unter ärztlicher Geschäftsführung (unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter bzw. einer ertragsteuerlichen Qualifikation als Gewerbebetrieb) umsatzsteuerbefreite "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" ausführen kann und
  • die Leistung nicht unmittelbar an den Patienten ausgeführt werden muss, um umsatzsteuerfrei zu sein.
Information für: alle, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 08/2007)

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