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Grenzübertritt: Geldtransfers sind meldepflichtig!

Eine neue EU-Verordnung sorgt dafür, dass Bargeldtransfers ins Ausland besser überwacht werden. Die Maßnahme zielt zwar vorrangig auf die Bekämpfung der Geldwäsche ab, dient aber auch der Erforschung unversteuerter Kapitalerträge. Seit dem 15.06.2007 sind mitgeführte Barbestände, Wertpapiere, Sparbücher, Schecks und Edelmetalle im Wert von mindestens 10.000 EUR meldepflichtig, sofern es um die Ausreise von der EU in ein Drittland oder von dort zurück in die EU geht. Die Meldung muss Namen, Anschrift, Herkunft, Verwendung und Empfänger der Mittel sowie Reiseweg und Verkehrsmittel enthalten. Diese Daten können elektronisch gespeichert und an das Wohnsitzland übermittelt werden. Personen, die Geldmittel ab 10.000 EUR aufwärts nicht vorab melden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Hinweis: Bei einem Grenzübertritt mussten bisher nur Zahlungsmittel im Wert ab 15.000 EUR auf konkrete Nachfrage des Zöllners angegeben werden, also nicht automatisch. Diese Nachfrageregelung bleibt bei Reisen innerhalb der EU bestehen; die Anmeldung gilt nur für Drittländer, generell ist die Betragsgrenze aber um 5.000 EUR gesunken.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 08/2007)

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