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Grenzübertritt: Geldtransfers sind meldepflichtig!
Eine neue EU-Verordnung sorgt dafür, dass Bargeldtransfers ins Ausland besser überwacht
werden. Die Maßnahme zielt zwar vorrangig auf die Bekämpfung der Geldwäsche ab, dient
aber auch der Erforschung unversteuerter Kapitalerträge. Seit dem 15.06.2007 sind
mitgeführte Barbestände, Wertpapiere, Sparbücher, Schecks und Edelmetalle im Wert von
mindestens 10.000 EUR meldepflichtig, sofern es um die Ausreise von der EU in ein
Drittland oder von dort zurück in die EU geht. Die Meldung muss Namen, Anschrift,
Herkunft, Verwendung und Empfänger der Mittel sowie Reiseweg und Verkehrsmittel
enthalten. Diese Daten können elektronisch gespeichert und an das Wohnsitzland
übermittelt werden. Personen, die Geldmittel ab 10.000 EUR aufwärts nicht vorab melden,
begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Hinweis: Bei einem Grenzübertritt mussten bisher nur Zahlungsmittel im Wert ab 15.000
EUR auf konkrete Nachfrage des Zöllners angegeben werden, also nicht automatisch. Diese
Nachfrageregelung bleibt bei Reisen innerhalb der EU bestehen; die Anmeldung gilt nur für
Drittländer, generell ist die Betragsgrenze aber um 5.000 EUR gesunken.
Information für: | alle |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 08/2007)
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