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Identifikationsnummer: Unveränderliches Kennzeichen von der Wiege bis zur Bahre

Künftig erhält jeder Bürger - bereits nach der Geburt - ein eindeutiges Identifikationsmerkmal, die Identifikationsnummer. Diese Nummer ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben und besteht aus elf Ziffern.

Vom 01.07. bis zum 30.09.2007 übermitteln die Einwohnermeldeämter die bei ihnen registrierten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Aufgrund dieser Daten vergibt das BZSt für jede Person eine Identifikationsnummer. Damit wird erstmals jede natürliche Person mit einem unveränderlichen Kennzeichen zentral erfasst. Nach der Bereinigung der Daten wird jedem Steuerzahler eine eindeutige Identifikationsnummer mitgeteilt, was sich mindestens bis Anfang nächsten Jahres hinziehen kann.

Nach Einführung der Identifikationsnummer teilen die Meldeämter dem BZSt jede Änderung im Datenbestand unverzüglich mit. Die beim BZSt gespeicherten Daten werden erst gelöscht, wenn sie nicht mehr "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden" erforderlich sind - z.B. wegen Erbschaftsteuerfällen spätestens 20 Jahre nach dem Tod des Bürgers. Zu natürlichen Personen werden gespeichert:

Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummern, Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens-/Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag.

Das bundeseinheitliche Ordnungskennzeichen bringt neue Kontrollen: Die Identifikationsnummer wird z.B. rückwirkend ab 2005 zur Meldung der ausgezahlten Renten an das Finanzamt verwendet. Auch im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie ist sie schon seit 2004 Pflicht, bisher aber nicht für deutsche Sparer mit Konten im Ausland. Sie werden die ihnen zugeteilte Nummer bei diesen Kontenverbindungen nachreichen müssen.

Dadurch werden grenzüberschreitende Kontrollmitteilungen über ausgezahlte Zinsen reibungsloser übermittelt. Weitere Einsätze der neuen Kennziffer nicht nur bei der Geldanlage sind zu erwarten.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 08/2007)

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