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Identifikationsnummer: Unveränderliches Kennzeichen von der Wiege
bis zur Bahre
Künftig erhält jeder Bürger - bereits nach der Geburt - ein eindeutiges
Identifikationsmerkmal, die Identifikationsnummer. Diese Nummer ist bei allen Anträgen,
Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben und besteht aus elf
Ziffern.
Vom 01.07. bis zum 30.09.2007 übermitteln die Einwohnermeldeämter die bei ihnen
registrierten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Aufgrund dieser Daten
vergibt das BZSt für jede Person eine Identifikationsnummer. Damit wird erstmals jede
natürliche Person mit einem unveränderlichen Kennzeichen zentral erfasst. Nach der
Bereinigung der Daten wird jedem Steuerzahler eine eindeutige Identifikationsnummer
mitgeteilt, was sich mindestens bis Anfang nächsten Jahres hinziehen kann.
Nach Einführung der Identifikationsnummer teilen die Meldeämter dem BZSt jede Änderung
im Datenbestand unverzüglich mit. Die beim BZSt gespeicherten Daten werden erst
gelöscht, wenn sie nicht mehr "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Finanzbehörden" erforderlich sind - z.B. wegen Erbschaftsteuerfällen spätestens 20 Jahre
nach dem Tod des Bürgers. Zu natürlichen Personen werden gespeichert:
Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummern, Familienname, frühere Namen,
Vornamen, Doktorgrad, Ordens-/Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht,
gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag.
Das bundeseinheitliche Ordnungskennzeichen bringt neue Kontrollen: Die
Identifikationsnummer wird z.B. rückwirkend ab 2005 zur Meldung der ausgezahlten Renten
an das Finanzamt verwendet. Auch im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie ist sie schon seit 2004
Pflicht, bisher aber nicht für deutsche Sparer mit Konten im Ausland. Sie werden die ihnen
zugeteilte Nummer bei diesen Kontenverbindungen nachreichen müssen.
Dadurch werden grenzüberschreitende Kontrollmitteilungen über ausgezahlte Zinsen
reibungsloser übermittelt. Weitere Einsätze der neuen Kennziffer nicht nur bei der
Geldanlage sind zu erwarten.
Information für: | alle |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 08/2007)
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