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Energieeinsparverordnung (EnEV): Energieausweise bald verpflichtend
Das Bundeskabinett hat die EnEV verabschiedet. Mit dieser Verordnung wird vor allem der
Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt.
Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In
Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er Immobilienbesitzern zudem
Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.
Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 01.07.2008 für
ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter kann zwischen Bedarfs-
und Verbrauchsausweis wählen.
Bedarfsausweise werden ab 01.10.2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten
unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:
- Der
Bauantrag
ist gestellt
worden,
bevor die
erste
Wärmeschutzverordnung
vom
November
1977
gegolten
hat.
- Zwischenzeitlich
wurden
keine
Maßnahmen
durchgeführt, die
dazu
führen,
dass das
Anforderungsniveau
der
Wärmeschutzverordnung
erfüllt
wird.
Die EnEV berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von
Energieausweisen. Dazu gehören vor allem auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-,
Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die
Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und
dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.
| Information für: | alle |
| zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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