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Neue steuerliche Fördermaßnahmen für bürgerschaftliches Engagement
Der Bundesrat hat dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements" zugestimmt (vgl. Ausgabe 02/07). Es tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in
Kraft und enthält folgende wesentliche Eckpunkte:
- Die sog.
Übungsleiterpauschale (z.B.
für
nebenberufliche
Trainer
und
Ausbilder,
die bei
bestimmten
Einrichtungen - wie
Vereinen -
tätig sind)
wird von
1.848
EUR auf
2.100
EUR
jährlich
erhöht.
- Für
Einnahmen aus
nebenberuflichen
Tätigkeiten im
gemeinnützigen,
mildtätigen oder
kirchlichen Bereich
wird ein
neuer
Freibetrag
von 500
EUR
jährlich
eingeführt.
Begünstigt sind u.a.
Vorsitzende,
Kassierer
und
Platzwarte
in
Sportvereinen sowie
Hausnotrufdienste
und
Mahlzeitendienste
bei
gemeinnützigen
Hilfsorganisationen.
- Die
Höchstgrenzen für
den
Spendenabzug
werden
vereinheitlicht und
von bisher
5 % bzw.
10 % auf
20 % des
Gesamtbetrags der
Einkünfte
angehoben. Die
alternative
Grenze
der
Summe
der
gesamten
Umsätze
und der
im
Kalenderjahr
aufgewendeten
Löhne
und
Gehälter
wird von
zwei auf
vier
Promille
angehoben.
Spenden,
die sich
aufgrund
der
vorstehenden
Höchstgrenzen
nicht
auswirken, sind
zeitlich
unbegrenzt
vortragsfähig.
- Der
Betrag je
Spende,
bis zu
dem in
bestimmten Fällen
als
Nachweis
der
Bareinzahlungsbeleg oder die
Buchungsbestätigung eines
Kreditinstituts
genügt,
wird von
100 EUR
auf 200
EUR
angehoben; das gilt
aber erst
ab 2008.
- Die
Höchstgrenze für
die
zusätzliche
Berücksichtigung
von
Spenden
in den
Vermögensstock
von
Stiftungen
steigt auf
1 Mio.
EUR
(bisher
307.000
EUR).
- Die
Besteuerungsgrenze für
wirtschaftliche
Betätigungen
gemeinnütziger
Körperschaften
sowie die
Zweckbetriebsgrenze bei
sportlichen
Veranstaltungen
steigt von
jeweils
30.678
EUR auf
35.000
EUR
Einnahmen im Jahr.
- Der
Haftungssatz wegen
Ausstellung
unrichtiger
Spendenbescheinigungen
wird von
40 % auf
30 %
gesenkt.
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(aus: Ausgabe 11/2007)
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