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Neue steuerliche Fördermaßnahmen für bürgerschaftliches Engagement

Der Bundesrat hat dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" zugestimmt (vgl. Ausgabe 02/07). Es tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft und enthält folgende wesentliche Eckpunkte:

  • Die sog. Übungsleiterpauschale (z.B. für nebenberufliche Trainer und Ausbilder, die bei bestimmten Einrichtungen - wie Vereinen - tätig sind) wird von 1.848 EUR auf 2.100 EUR jährlich erhöht.
  • Für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich wird ein neuer Freibetrag von 500 EUR jährlich eingeführt. Begünstigt sind u.a. Vorsitzende, Kassierer und Platzwarte in Sportvereinen sowie Hausnotrufdienste und Mahlzeitendienste bei gemeinnützigen Hilfsorganisationen.
  • Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug werden vereinheitlicht und von bisher 5 % bzw. 10 % auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben. Die alternative Grenze der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter wird von zwei auf vier Promille angehoben. Spenden, die sich aufgrund der vorstehenden Höchstgrenzen nicht auswirken, sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
  • Der Betrag je Spende, bis zu dem in bestimmten Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügt, wird von 100 EUR auf 200 EUR angehoben; das gilt aber erst ab 2008.
  • Die Höchstgrenze für die zusätzliche Berücksichtigung von Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen steigt auf 1 Mio. EUR (bisher 307.000 EUR).
  • Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen steigt von jeweils 30.678 EUR auf 35.000 EUR Einnahmen im Jahr.
  • Der Haftungssatz wegen Ausstellung unrichtiger Spendenbescheinigungen wird von 40 % auf 30 % gesenkt.
Information für: alle
zum Thema: -

(aus: Ausgabe 11/2007)

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